Härtefall

Der Pflegesatz für Härtefälle nach § 43 Abs. 3 SGB XI beträgt  

95,60 Euro / pro Tag 

 

zzgl.  Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Preise s. Langzeitpflege) 

 

Die Pflegekasse übernimmt bei einer Härtefall-Einstufung einen Betrag über 1918,00 Euro im Monat.