Kurzzeitpflege

In unserer Kurzzeitpflege versorgen wir pflegebedürftige Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden. 

 

Sie kommen zu uns, 

  • wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind, sei es durch Urlaub, Krankheit, Überlastung etc.;
  • wenn Sie als ältere Person der pflegerischen Nachsorge bedürfen, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. 

 

Sie erhalten bei uns volle Verpflegung und die notwendige pflegerische Betreuung. Unser Haus ist personell und räumlich so ausgestattet, dass auch Schwerstpflegebedürftige optimal versorgt werden können. Die medizinische Betreuung in unserer Einrichtung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hausarzt.

 

Die Kurzzeitpflege bietet auch die Möglichkeit, das Leben im Altenheim schon vor einer eventuellen Entscheidung für einen Umzug zu erproben. 

 

Falls Sie im Rahmen der Pflegeversicherung die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Es enthält die Festlegung einer Pflegestufe. Außerdem brauchen Sie die Leistungszusage Ihrer Pflegekasse. Sollten die Kosten des Eigenanteils Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, so können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Kosten- oder Restkostenübernahme stellen. Falls Sie keine Pflegestufe haben, können Sie unsere Dienste auch auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

 

Die Kurzzeitpflege wird bei vorhandener Pflegeeinstufung bis zu 28 Tage mit einem Gesamtvolumen von 1.550 € von der Krankenkasse mitfinanziert.

 

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.